neue Anforderungen an den Schutz gegen elektrischen Schlag

Die neue DIN VDE 0100-410 tritt im Oktober 2018 verbindlich in Kraft. Sie löst die bisher gültigen Normen DIN VDE 0100-410: 2007-06 und DIN VDE 0100-739: 1998-06 mit der Übergangsfrist bis zum 07.07.2020 ab.

Neben der Überarbeitung und Sortierung der einzelnen Absätze wurden im wesentlichen u.a. folgende Punkte neu gefasst:

  • Schutzeinrichtungen für die automatische Abschaltung im Fehlerfalle müssen zum Trennen geeignet sein,
  • für Steckdosen bis einschließlich 63A gelten die Abschaltzeiten nach Tabelle 41.1, zuvor galt dies nur für Steckdosen bis 32 A,
  • Die höchst zulässige Abschaltzeit nach Tabelle 41.1 wurde angepasst. Für Gleichspannungen ab 120V und bis einschließlich 230V wurde die höchst zulässige Abschaltzeit von 5 Sekunden auf 1 Sekunde reduziert,
  • Für Steckdosen in Endstromkreisen, die für die Verwendung ortsveränderlicher Betriebsmittel vorgesehen sind, wurde bis zu einem Bemessungsstrom von 20 A auf 32 A erweitert. Die Anmerkung verweist zudem klar auf die Möglichkeiten der normativen Abweichungen durch eine Gefährdungsbeurteilung gemäß BetrSichV hin. Damit wird klar auf die Obliegenheiten der Arbeitgeber hingewiesen.
  • Ab sofort sind Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen in Wohnungen mit einem Bemessungsfehlerstrom von höchstens 30mA auch bei Beleuchtungsstromkreisen vorzusehen.