Klarheit beim Einsatz von AFDDs – Leitfaden zur Erstprüfung

Klarheit beim Einsatz von AFDDs – Leitfaden zur Erstprüfung

Mit der neuen Ausgabe der DIN VDE 0100-420: 2019-10 wird in Sachen Brandschutzschalter (AFDD) normativ die Durchführung einer Risiko- und Sicherheitsbeurteilung gefordert. Dadurch weicht die reine „Normenreiterei“ einer projektbezogenen Fachplanung und nimmt Planer und Betreiber stärker in die Verantwortung.

Marc Fengel

Der Leitfaden steht unter folgendem Link zum download bereit: Leitfaden bei Prüfungen_AFDDs_rev_191029

 

Einführung

Nach §49 EnWG sind elektrische Anlage so zu errichten, dass Personen und Nutztiere nicht durch die Gefahren des elektrischen Stromes gefährdet werden. Elektrische Anlagen gelten als sicher, wenn sie zum Zeitpunkt ihrer Errichtung nach den zum Errichtungszeitpunkt gültigen Regeln der Technik errichtet sind. Diese werden vermutet, wenn die Anlage nach den zum Errichtungszeitpunkt gültigen VDE Bestimmungen errichtet wurde. Damit besteht bei Einhaltung der zutreffenden VDE Bestimmungen die sogenannte Vermutungswirkung für Planer und Errichter. Die DIN VDE 0100-420 legt Anforderungen an den Schutz gegen thermische Auswirkungen fest. Nach DIN VDE 0100-420 Abs. 421.7 sind besondere Maßnahmen zum Schutz gegen die Auswirkung von Fehlerlichtbögen in Endstromkreisen für folgende Bereiche empfohlen:

  • Räumlichkeiten mit Schlafgelegenheiten
  • Feuergefährdete Betriebsstätten oder gleichzusetzende Risiken, wie z.B. Räume oder Orte mit Gefährdungen für unersetzbaren Güter
  • Bauliche Anlagen, deren Nutzung durch Umgang mit oder Lagerung von Stoffen mit Explosions- oder erhöhter Brandgefahr verbunden ist
  • Räume oder Orte aus Bauteilen mit brennbaren Baustoffen, wenn diese einen geringeren Feuerwiderstand als feuerhemmend aufweisen

Die Erkennung von besonderen Risiken durch Auswirkungen von Fehlerlichtbögen in Endstromkreisen für die genannten Räume und Orte ist in der Planungsphase durch eine Risiko- und Sicherheitsbewertung zu identifizieren. Als Ergebnis der Risiko- und Sicherheitsbewertung haben idealerweise alle Partien (Planer, Errichter und Betreiber) gemeinsam die Notwendigkeit präventiven Maßnahmen zur Erkennung und Löschung von Fehlerlichtbögen festzulegen. Mit der Empfehlung der Verwendung von Brandschutzschaltern (AFDD) stellt dieser eine von mehreren Möglichkeiten, die im Abschnitt 421.7 der DIN VDE 0100-420 nicht genannt werden, dar. Damit sind weitere Vorkehrungen zum Schutz und zur Überwachung möglich. Das Ergebnis der Risiko- und Sicherheitsbewertung ist zu dokumentieren. Daraus müssen die Notwendigkeit und Auswahl der Schutzvorkehrungen hervorgehen. Die Entscheidung über die Auswahl der Schutzvorkehrungen trifft so wie wir es bereits bei Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCDs) kennen nicht die Norm, sondern Planer und Betreiber.

 

Durchführung

  1. Grundlage der Prüfung ist die Risiko- und Sicherheitsbewertung. Liegt diese vor, muss aus dem Ergebnis die Notwendigkeit von Fehlerlichtbogen-Schutzeinrichtungen (AFDDs) für die bestimmten Bereiche hervorgehen. Liegt zum Zeitpunkt der Prüfung keine Risiko- und Sicherheitsbewertung vor, besteht eine normative Abweichung hinsichtlich der Forderung der Durchführung einer Risiko- und Sicherheitsbewertung gemäß DIN VDE 0100-420 Abs. 421.7. Es fehlt somit die Bewertungsgrundlage. Diese ist als Mangel aufzuführen.
  2. Ergibt die Risiko- und Sicherheitsbewertung oder geht aus weitere (z.B. vertragliche) Obliegenheiten hervor, dass Fehlerlichtbogen-Schutzeinrichtungen (AFDDs) für bestimmte Bereiche vorzusehen sind, ist durch Besichtigen gemäß DIN VDE 0100-600 Abs. 6.4 und den Herstellervorgaben die korrekte Auswahl und Anordnung festzustellen. Fehlende Herstellervorgaben (z.B. Montage- und Bedienungsanleitung, Typenschilder) und Abweichungen gemäß DIN VDE 0100-600 Abs. 6.3 sind als Mangel aufzuführen.
  3. Ergibt die Risiko- und Sicherheitsbewertung, kein Erfordernis von Fehlerlichtbogen-Schutzeinrichtungen (AFDDs) oder andere Schutzvorkehrungen, und liegend dennoch die nach DIN VDE 0100-420 Abs. 421.7 genannten Bereiche vor, ist das Ergebnis zu hinterfragen und ggf. weitere Nachweise einzufordern. In jedem Fall sollte der Prüfer auf die Abweichung im Prüfbericht hinweisen.

 

Quellen

Fengel / Elektropraktiker Ausgabe 11/2019 / Klarheit für den Einsatz von AFDDs – Die neue DIN VDE 0100-420 (VDE 0100-420)

Fengel / Elektropraktiker Ausgabe 03/2019 / AFDDs sollen Brandschutzlücke schließen

DIN VDE 0100-420- Errichten von Niederspannungsanlagen – Teil 4-42: Schutzmaßnahmen – Schutz gegen thermische Auswirkungen; Oktober 2019

DIN VDE 0100-530 Errichten von Niederspannungsanlagen – Teil 530: Auswahl und Errichtung elektrischer Betriebsmittel – Schalt- und Steuergeräte: Juni 2018

 

 

Der Leitfaden steht unter folgendem Link zum download bereit:

Leitfaden bei Prüfungen_AFDDs_rev_191029

 

Lesen Sie auch meine aktuellen Fachbeiträge zum Thema.

 

Fachartikel: Klarheit für den Einsatz von AFDDs

https://www.elektropraktiker.de/nc/fachartikel/klarheit-fuer-den-einsatz-von-afdds/

 

Fachartikel: AFDDs sollen Brandschutzlücke schließen

https://www.elektropraktiker.de/nc/fachartikel/afdds-sollen-brandschutzluecke-schliessen/

 

Publikationen und Veröffentlichungen

Karlsruhe, den 08.11.2019

Marc Fengel